Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

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Bundesfinanzministerium fördert Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Am 1. Januar 2020 trat das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebrachte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft. Damit sollen deutsche Unternehmen angehalten werden, stärker in FuE zu investieren, um erfolgreich im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

  • anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland
  • grundsätzlich sind alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig
  • es liegen keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor
  • die Förderung beinhaltet auch die Vergabe von Forschungsaufträgen an Forschungseinrichtungen
  • davon profitieren besonders kleine und mittlere Unternehmen, die keine eigene Forschung haben
  • Gefördert werden 25 Prozent der internen FuE-Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie der absetzbaren externen FuE-Aufwendungen
  • Externe FuE-Aufwendungen (Unteraufträge bzw. Auftragsforschung) sind bis 15 Prozent (inkl. Sachkosten) förderfähig
  • die Obergrenze ist auf 2 Mio. Euro pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr begrenzt

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mit dem Forschungszulagenrechner können Sie testen, wie viel steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung Ihr Unternehmen erhalten kann: forschungszulagenrechner.de

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