Neue Förder-Richtlinie für ZIM

|   Cluster News

Tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft

Am 11.12. hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht. Diese gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Antragsstellung.

Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt. Zusätzliche Verbesserungen zielen unter anderem auf die weitere Erhöhung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, etwa bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste. Projektträger für Kooperationsprojekte ist ab 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Durchführbarkeitsstudien, Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und deren FuE-Vorhaben ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Der Cluster Nanotechnologie unterstützt Sie gerne bei Ihren FuE-Vorhaben: Als zentrale Anlaufstelle begleiten wir Sie von der Idee bis zum fertigen Produkt (inkl. Bildung passender Konsortien, Erstellung von Anträgen und Skizzen, sowie Projektmanagement).

Zurück