Neue Förderbekanntmachungen des Bundes
Mit weniger Ressourcen gleich viel oder mehr Nutzen erreichen - dies ist das Leitmotiv des Material-Hubs „MaterialNeutral“. Der Weg hin zu einer ressourceneffizienten und nachhaltig wirtschaftenden Industrie und Gesellschaft soll unterstützt und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung sowie des Europäischen Green Deals geleistet werden.
Ziel der Material-Hub-Initiative „MaterialNeutral“ ist eine missionsorientierte Förderung von Materialinnovationen zur Lösung drängender gesellschaftlicher wie auch industrierelevanter Fragestellungen in einem ganzheitlichen und akteursübergreifenden förderpolitischen Ansatz. Im Fokus steht die Steigerung der Ressourcen- und Materialeffizienz sowie die Substitution kritischer Rohstoffe, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren und geopolitische und technologische Importabhängigkeiten abzubauen.
Die Methodenkompetenz in Deutschland soll im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten weiter ausgebaut werden. Die Verwertung und Skalierung der Ergebnisse bis zum Technologietransfer in die industrielle Anwendung sowie die Digitalisierung der Materialentwicklungen und –prozessierung/verarbeitung sind essentielle Bestandteile des stufenweisen und längerfristigen Hub-Konzepts und sollen im Rahmen der Förderprojekte bereits angelegt und über die Förderlaufzeit vorangetrieben werden. Kooperations- und Synergiepotenziale zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sollen bestmöglich für die angestrebte Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz genutzt werden. Innovative Materialien und Werkstoffe sollen auf diese Weise sicher, verfügbar, umweltfreundlich und nachhaltig gestaltet werden.
Modul 3 adressiert die Entwicklung innovativer Materialien, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltig gestaltet sind – von der Auswahl der Rohstoffe bis hin zu ihrer Wiederverwendung am Lebensende.
Im Zentrum stehen FuE-Projekte, die durch Materialinnovationen einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, zur Steigerung der Ressourcenschonung und zur Verringerung von negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt leisten. Dafür orientiert sich die Fördermaßnahme an drei Schwerpunkten.
Ziel ist es, Materialien mit einem hohen Nachhaltigkeitspotenzial zu entwickeln, deren Wirkung anhand geeigneter Indikatoren (z. B. Reduktion des Ressourcenverbrauchs) messbar wird.
Das Begleitprojekt MANTRA unterstützt die Maßnahme durch Vernetzung und methodische Begleitung. Darüber hinaus fördert es den Austausch zwischen den Modulen der Initiative sowie mit weiteren nationalen und internationalen Akteuren, insbesondere der Plattform „MaterialDigital“.
Erfolgreiche Verbünde, die mit ihren Arbeiten die Zielkriterien in ausreichendem Maße erfüllen, können sich im Anschluss auf eine Förderung in der geplanten Transferphase bewerben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschung-/Wissenschaftseinrichtung, vergleichbare Institution), in Deutschland verlangt.
Das BMFTR fördert mit dieser Richtlinie risikoreiche, anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Arbeiten im Rahmen von Verbundprojekten, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, das langfristige Ziel einer nachhaltigen, kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft zu erreichen. Nur in besonders begründeten Fällen sind auch Einzelvorhaben möglich.
Gefördert werden Vorhaben insbesondere mit einem Technologiereifegrad (Technology Readiness Level, TRL) im Bereich 3 bis 6, mit dem Anspruch, den Reifegrad des betrachteten Materials beziehungsweise Materialsystems im Projektverlauf um mindestens eine TRL-Stufe zu erhöhen. Einzelne Arbeiten mit einem niedrigeren TRL können ebenfalls gefördert werden, sofern sie als wesentlicher Bestandteil zur Vorbereitung oder Absicherung innovativer Materialentwicklungen beitragen. (zu den genaueren Themen s. Abschnitt „2 Gegenstand der Förderung“ des Bekanntmachungstextes)
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (siehe Anlage der Bekanntmachung).